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   BGH, 19.11.1981 - 2 StR 589/81   

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https://dejure.org/1981,1750
BGH, 19.11.1981 - 2 StR 589/81 (https://dejure.org/1981,1750)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1981 - 2 StR 589/81 (https://dejure.org/1981,1750)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1981 - 2 StR 589/81 (https://dejure.org/1981,1750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Apothekers wegen der Vergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Vorlage der Verschreibungspflicht - Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht von Medikamenten - Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 96 Nr. 12; StGB § 46 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 19.11.1981 - 2 StR 589/81
    Grund zu rechtlichen Bedenken geben die Erwägungen ferner insofern, als sie befürchten lassen, daß das Landgericht die Ansicht vertreten hat, der Gesichtspunkt der Generalprävention berechtige ein Überschreiten der oberen Grenze der schuldangemessenen Strafe (vgl. hierzu BGHSt 20, 264, 267).
  • BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82

    Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel -

    Damit würde nach Auffassung der Kammer - anders als der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 19.11.1981 - 2 StR 589/81 - ausgeführt hat - auch nicht gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstoßen.
  • BGH, 04.11.1983 - 2 StR 667/83

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen strafschärfender Berücksichtigung des

    Im Hinblick auf die Ausführungen des angefochtenen Urteils zur Generalprävention weist der Senat für die neue Hauptverhandlung auf seine in NStZ 1982, 113, 463 veröffentlichten Entscheidungen hin.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 686/81

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung - Überprüfung des Vorliegens

    Diese Formulierungen lassen befürchten, daß das Landgericht den kriminalpolitischen Grundgedanken des § 308 Abs. 1 StGB und den Zweck der Strafdrohung unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB in unzulässiger Weise als Strafzumessungsgrund herangezogen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 19. November 1981 - 2 StR 589/81).
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